Als rechtsverbindliche Grundlage für die Verstetigung der „Digitalen Schule der Zukunft“ wurde am 19.06.2024 die Bekanntmachung „Digitale Schule der Zukunft – Lernen mit mobilen Endgeräten“ (Az. I.3-BO1371.2/14/2) des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus veröffentlicht und ist über die Verkündungsplattform Bayern abrufbar.
-> https://www.verkuendung-bayern.de/files/baymbl/2024/278/baymbl-2024-278.pdf