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„Digitale Schule der Zukunft“ – Rückmeldung zur Teilnahme

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Rückmeldung zur Teilnahme und weitere Planungsschritte – Das StMUK informiert mit KMS vom 14.05.2024 (I.4-BO1371.2/13/3):


Was sind die Ziele und organisatorischen Rahmenbedingungen der „Digitalen Schule der Zukunft“?

Im Zentrum der Umsetzung einer 1:1-Ausstattung an der Schule steht die Steigerung der Unterrichtsqualität, die Stärkung der Medienbildung in enger Kooperation mit den Erziehungsberechtigten sowie die Vertiefung der digitalen Lehrkompetenzen der Lehrkräfte. Diese Zielperspektiven, die organisatorischen Rahmenbedingungen sowie das Verfahren zur Förderung der 1:1-Ausstattung der Schülerinnen und Schüler mit mobilen Endgeräten werden in einer Richtlinie festgelegt. Diese befindet sich derzeit in der finalen Abstimmung. Bereits jetzt finden Sie unter https://www.km.bayern.de/dsdz Informationen u. a. zu den Zielperspektiven sowie zum Beschaffungsmodell im Rahmen der „Digitalen Schule der Zukunft“.

Wie kann der Einstieg an der Schule gestaltet werden?

Alle wesentlichen Informationen zur Umsetzung des Vorhabens sind im Praxisleitfaden In fünf Schritten zur „Digitalen Schule der Zukunft“ zusammengestellt (s. https://mebis.bycs.de/dsdz/leitfaden). Der PDF-Leitfa- den (s. unter „Leitfaden zum Download“) bietet einen Überblick über die einzelnen Prozessschritte und verweist zudem auf einen vertiefenden Online-Informationsteil, der Ihnen im Rahmen einer zweijährigen Pilotphase erprobte Praxismaterialien zum direkten Einsatz an Ihrer Schule an die Hand gibt. Zu den Prozessschritten 1 und 2 finden Sie nachstehend konkrete Hinweise. Die Schritte 3 bis 5 werden daran anschließend relevant und im Praxisleitfaden ausführlich skizziert.

Für die Teilnahme am Ausstattungsprozess der „Digitalen Schule der Zukunft“ sind eine Registrierung beim Staatsministerium über das Schulportal sowie eine Bestätigung durch das Staatsministerium erforderlich. Die Registrierung sollte bis spätestens 5. August 2024 erfolgen. Hierbei wird auch bestätigt, dass die o. g. Teilnahmevoraussetzungen erfüllt sind.


-> Hier geht es zum DSdZ-Leitfaden: https://mebis.bycs.de/digitale-schule-der-zukunft/leitfaden/start


Bei der Vorbereitung auf den Einstieg in DSdZ unbedingt zu beachten:

Eine Förderung der mobilen Endgeräte ist erst nach Bestätigung der Beteiligung durch das StMUK möglich. Geräte, die vorher gekauft werden, sind nicht förderfähig. Zudem müssen, wenn sich Ihre Schule für eine Beteiligung entscheidet, die Geräte nicht sofort beschafft werden bzw. nicht am ersten Schultag des neuen Schuljahres zur Verfügung stehen. So kann gewährleistet werden, dass die beteiligten Klassen auf das Lernen mit mobilen Endgeräten adäquat vorbereitet werden und der Beschaffungsprozess langfristig geplant wird. Das Förderverfahren wird eine flexible Gerätebeschaffung während des gesamten Schuljahres ermöglichen.


Welche Informations- und Begleitveranstaltungen gibt es?

Um die Vorbereitung an Ihrer Schule bestmöglich zu unterstützen, finden Online-Informationsveranstaltungen sowie regionale Austauschtreffen statt:

  • Zentrale Auftakt-Informationsveranstaltung (online) am 11. Juni 2024, 14.30 Uhr bis 16.00 Uhr für Schulleitungen und Mitglieder der schulischen Steuergruppe – Inhalte: grundlegende Informationen zu den Zielen, zur Organisation und zur Teilnahme an der „Digitalen Schule der Zukunft“ sowie zur Beschaffung der mobilen Schülergeräte – Anmeldung unter https://links.alp.dillingen.de/dsdzinfo
  • Regionale Auftaktveranstaltungen im Juni/Juli 2024 (Präsenz) Inhalte: Überblick über Unterstützungsangebote, finale Entscheidungsfindung bzgl. der Beteiligung im Schuljahr 2024/2025, Prozessgestaltung und Gerätebeschaffung, Vorbereitung der Kommunikation (an das Kollegium sowie die Erziehungsberechtigten), Vorbereitung medienpädagogischer Maßnahmen, Erfahrungsaustausch mit Pilotschulen – Einladung erfolgt durch die Schulaufsicht.
  • Zentrale Informationsveranstaltung zur Förderantragsstellung und -prüfung (online) am 19. September 2024, 14.30-16.00 Uhr Inhalte: Förderverfahren, Antragstellung und Antragsprüfung – Anmeldung unter https://links.alp.dillingen.de/dsdzantrag
  • Regionale Informations- und Vernetzungsveranstaltungen ab Oktober 2024 Inhalte: Unterstützung der Prozessgestaltung im Verlauf des Schuljahres, Möglichkeit zum Erfahrungsaustausch mit anderen Schulen – Einladung erfolgt durch die Schulaufsicht.

Daneben steht Ihnen jederzeit Ihr Innovationsteam als Anlaufstelle für allgemeine und schulspezifische Fragen zur „Digitalen Schule der Zukunft“ zur Verfügung. Eine Kontaktaufnahme ist über die Dienststelle der Schulaufsicht ober über die Beratung digitale Bildung möglich (s. https://me- bis.bycs.de/bdb).

Welche Fortbildungsangebote gibt es?

  • Die Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung (ALP) Dillingen wird Angebote für Schulleitungen, für (Fach-)Lehrkräfte zum Unterrichten mit mobilen Endgeräten sowie für die Systembetreuung zu technischen Fragen der Gerätebeschaffung und -einbindung machen. Ergänzt werden diese durch Angebote der Regionalen Lehrerfortbildung (RLFB). Alle Fortbildungs- und weitere Unterstützungsangebote der ALP zur „Digitalen Schule der Zukunft“ finden sich auf der Homepage der Akademie (https://links.alp.dillingen.de/dsdz).
  • Sollten Sie für Ihre Schule eine Referentin oder einen Referenten zu medien-/fachdidaktischen und/oder medienerzieherischen Fragen im Kontext des Lernens mit mobilen Endgeräten benötigen, können Sie auf das Experten- und Regerentennetzwerk Digitale Bildung zurückgreifen. Gehen Sie hierzu gerne auf Ihre Beratung digitale Bildung zu.

Wie kann bereits jetzt die Antragsstellung durch die Erziehungsberechtigten und die Prüfung der Förderanträge vorbereitet werden?

Die Erziehungsberechtigten werden – die Zustimmung des Bayerischen Landtags zum vorliegenden Haushaltsentwurf vorausgesetzt – bei der Beschaffung der mobilen Geräte mit einem staatlichen Zuschuss i. H. v. maximal 350 Euro unterstützt. Die entsprechenden Förderanträge werden in einem zweischrittigen Verfahren von den Schulen sowie vom Landesamt für Schule (LAS) als Bewilligungsstelle geprüft werden. […] Erziehungsberechtigte können voraussichtlich ab September 2024 den Förderantrag online einreichen. Das LAS stellt den Schulen ein digitales Verfahren zur Prüfung der Anträge bereit. […]

Wird auch die Beschaffung von Software bezuschusst?

Ab dem Schuljahr 2024/2025 wird allen Schulen ein „Medien- und KI- Budget“ zur Verfügung gestellt werden. Diese Mittel sollen insbesondere zur Unterstützung der Beschaffung von geeigneten digitalen Bildungsmedien (z. B. Lizenzen für digitale Schulbücher, Apps für den pädagogischen Einsatz im Unterricht) eingesetzt werden. Es ist vorgesehen, dass die Zuwendung von den Schulaufwandsträgern beantragt werden kann. Von Seiten der Schule ist derzeit diesbezüglich nichts zu veranlassen. Wir werden Sie und die Schulaufwandsträger zu gegebener Zeit informieren.

Was müssen die am Pilotversuch teilnehmenden Schulen beachten?

Alle Schulen, die bereits am Pilotversuch „Digitale Schule der Zukunft“ beteiligt waren bzw. sind, können das Ausstattungskonzept ausweiten. Die bereits im Rahmen des Pilotversuchs ausgestatteten Klassen gelten dabei weiterhin als 1:1-Ausstattungsklassen. Eine Rückmeldung zur Teilnahme im Schuljahr 2024/2025 über das Schulportal ist auch von den Pilotschulen erforderlich, um die teilnehmenden Jahrgangsstufen sowie Klassen zu erfassen. Die angebotenen Informationsveranstaltungen sind aufgrund von Neuerungen im Rahmen der Förderrichtlinie sowie der organisatorischen Abwicklung des Förderverfahrens ebenfalls für die bisherigen Pilotschulen relevant.


Weitere Informationen folgen!


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